Scheinselbstständigkeit und Umsatzsteuer: Doppelte Bedrohung für die musikalische Bildung

Scheinselbstständigkeit

Ausgangslage

  • Erteilung von Instrumental- und Gesangsunterricht erfolgt zum größten Teil durch Honorarlehrkräfte

Vorwurf der Scheinselbstständigkeit

  • Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung seit Juli 2023 in Folge des »Herrenberg-Urteils«
  • Kriterienkatalog der DRV geht über die Urteilsbegründung hinaus.
  • Beschäftigungsverhältnisse wurden von August 2023 – Juni 2024 pauschal als abhängig eingestuft – dieses Vorgehen war rechtswidrig
  • Seit 14. Juni 2024 vorläufig bis 15. Oktober gilt Moratorium – Positiv-Katalog soll mit Verbänden und Kommunen ausgearbeitet werden.

Folgen für private Musikschulen

  • akute Insolvenzgefahr durch drohende hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Rentenversicherungsprüfung
  • künftiger Weiterbetrieb nur durch umfassende Anpassung des Honorarbeschäftigungskonzepts möglich

Folgen für kommunale Musikschulen

  • drohende hohe Nachzahlungen auch hier
  • Honorarbeschäftigungskonzept aufgrund gegebener Strukturen nicht ohne Weiteres umsetzbar; Weiterbeschäftigung von Honorarkräften kompliziert
  • Kürzung und Verteuerung des Angebots als Folge der Umstellung auf Festanstellungen
  • Kündigung von Honorarkräften mit geringem Stundenumfang und entsprechende Reduzierung im Leistungsspektrum
  • Schließung von Musikschulen

Flächendeckende Festanstellungen bisheriger Honorarkräfte sind bei einer finanziellen Mehrbelastung zwischen 20 % und 25 % weder in privaten noch in kommunalen Musikschulen zu leisten.

Folgen für Lehrkräfte

  • Verlust der Selbstständigkeit
  • Verlust der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
  • Verlust von Aufträgen bei bisher geringen Stundenumfängen

Eine Konzentration der Unterrichts- und Konzerttätigkeit auf die Anstellung bei nur einem Träger ist realitätsfern und kommt einem Berufsverbot gleich.

Forderungen

1. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs, der an die Gegebenheiten von Musikschulen und das Berufsbild angepasst ist und der Realität entspricht
2. Sowohl abhängige als auch selbstständige Tätigkeit muss möglich sein.
3. Option der Wahlmöglichkeit durch die künstlerisch tätigen Lehrkräfte für eines der Beschäftigungsmodelle

Umsatzsteuer

Ausgangslage

  • bislang Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer für kommunale und private Musikschulen sowie Soloselbstständige durch Bescheinigung zuständiger Landesbehörden

Verteilung Schülerinnen und Schüler

  • Soloselbstständige ca. 1.000.000
  • private Musikschulen ca. 300.000
  • öffentliche Musikschulen ca. 1.300000

Prozentuale Verteilung freiberuflicher und angestellter Lehrkräfte

  • kommunale Musikschulen ca. 1.370.000

Jahressteuergesetz 2025

  • Bescheinigungsverfahren der Landesbehörden für die Befreiung von der Umsatzsteuer soll entfallen
  • Entscheidung, ob es sich um musikalische Bildung oder Freizeitgestaltung handelt, entscheidet künftig das Finanzamt (Einzelfallentscheidung)
  • Wenn der Musikunterricht als bloße Freizeitgestaltung eingestuft wird, müssen vom Endverbraucher 19% MwSt. entrichtet werden

Forderungen

1. Jedes Kind hat ein Recht auf musikalische Ausbildung – sie darf nicht unbezahlbar werden!
2. Das Bescheinigungsverfahren muss erhalten bleiben und sogar gestärkt werden (Bindungskraft für die Finanzämter)
3. Die Entscheidung, ob es sich um musikalische Bildung oder Freizeit handelt, muss durch kompetente Fachkräfte erfolgen. (Landesbehörde)
4. Die Berufsvorbereitung für Musikberufe beginnt im Alter von 3 Jahren mit der elementaren Musikpädagogik

Länderkonferenz 2024 in Aschersleben

Am 2. und 3. März 2024 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände in Aschersleben zur jährlichen Länderkonferenz.
Die besondere Aufgabe in diesem Jahr bestand darin, die für Juni angesetzte außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung zum Thema „Zukunft des DTKV“ vorzubereiten.
Durch die sehr konstruktive und konzentrierte Arbeit ist es am Wochenende gelungen, gute Beschlussvorlagen zu erarbeiten, sowohl was die Struktur und Satzung als auch die Finanzierung des Verbandes betrifft.

Die Mitglieder der Landesverbände beim Treffen

Die Mitglieder der einzelnen Landesverbände des DTKV vor dem Cityhotel in Aschersleben

Die Mitglieder der einzelnen  Landesverbände des DTKV vor dem Cityhotel in Aschersleben

Stammtisch in Woltersdorf

Unser letzter Stammtisch in diesem Jahr fand als Frühschoppen in der Klavierschule von Corinna Taufmann statt.
Nette Runde, interessante Gespräche und ein zauberhafter Ort.
Für unseren Vizepräsidenten ging es mit der historischen Straßenbahn direkt im Anschluss zum nächsten Auftritt.

Stammtisch in Woltersdorf

DTKV-Stammtisch in Oranienburg am 14.05.23

Unser regelmäßiger Stammtisch für Verbandsmitglieder fand diesmal in Oranienburg statt. Die Inhaberin der „Musikschule Klang-Farbe Orange“, Verena Schluss, hatte uns eingeladen.
Nach einer Tasse Kaffee, gab es eine Führung durch das Gebäude. Besonders beeindruckt haben uns die freundlichen und hochwertig eingerichteten Räumlichkeiten, aber auch das nachhaltige Energiekonzept. Hier wurde in die Zukunft gedacht.
Im großzügigen Garten konnten wir uns dann bei erfrischenden Getränken den Themen unserer Branche widmen. Mindesthonorare, Förderprogramme, die Inflation und hybride Beschäftigungsverhältnisse waren nur einige der besprochenen Themen.
Noch einmal herzlichen Dank an Verena Schluss für die Einladung!

Stammtisch im Kellermann in Potsdam

Schön war‘s, bei unserem ersten Stammtisch im Kellermann. Leckeres Bier vom Fass und angeregte Gespräche – die Zeit verging wie im Flug.

Aus Frankfurt O., Oranienburg, Woltersdorf und Potsdam saßen Mitglieder am Tisch und berichteten von ihrem musikalischen Berufsleben. Manches ähnelt sich und anderes ist Grund verschieden, so war es eine Horizonterweiterung für jeden von uns.

Der nächste Termin wird im September sein, Ort und Zeit geben wir rechtzeitig bekannt.

Prekäre Einkommenssituation Musikschaffender

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, äußert sich in den Kulturpolitischen Nachrichten Ausg. 1/2022 Nr. 176 zur prekären Einkommenssituation Musikschaffender.

Zum Artikel von Prof. Christian Höppner

Prekäre Einkommenssituation Musikschaffender

Nachruf auf Gisbert Näther

Neues DTKV Bundespräsidium gewählt

Von links nach rechts: Wilhelm Mixa, Prof. Christian Höppner, Prof. Hans-Peter Stenzl, Christian Seibert.
Fotografin: Stephanie Schiller

Am Samstag, 25.09.2021 fand in Mannheim die Bundesdelegiertenversammlung statt, endlich auch wieder in Präsenzform.
Über zwei Jahre hatte sich einiges aufgestaut und so war es eine Marathonsitzung von 9 Stunden. Am Ende können aber alle Landesverbände sehr zufrieden sein, denn es gab zwar harte Verhandlungen aber auch sehr gute Kompromisse.
Bezüglich der anstehenden Reformen wird eine Strukturkommission gegründet unter Beteiligung aller Landesverbände. Diese wird binnen eines Jahres beschlussfähige Anträge aushandeln, die unseren Verband am Ende deutlich modernisieren werden.

Dass sich Prof. Christian Höppner bereit erklärt hat, als Präsident zu kandidieren, stieß auf breite Zustimmung. Wir freuen uns sehr, ihn an der Spitze unseres Berufsverbandes zu haben. Als Brandenburger sind wir aber besonders stolz, ein Mitglied aus unserem Landesverband im Präsidium zu wissen. Der Pianist und Musikpädagoge Christian Seibert aus Frankfurt (Oder) ist neuer Schriftführer des Bundesverbandes.
Neu ins Präsidium gewählt wurde außerdem Prof. Hans-Peter Stenzl aus Baden-Württemberg als erster Vizepräsident. Schatzmeister Wilhelm Mixa und der zweite Vizepräsident Edmund Wächter (LV Bayern) gehörten schon dem vorherigen Präsidium an und wurden wiedergewählt.

Das neue Präsidium steht vor großen Aufgaben und Herausforderungen, vor allem was die Post-Coronasituation anbelangt.
Der Landesverband Brandenburg wünscht dafür maximale Erfolge und wird unterstützend zur Seite stehen!

Pressemitteilung der Allianz der Freien Künste

Fortbildung »Gitarrenpädagogik. Im Fokus: Der Anfangsunterricht«

die Fortbildung »Gitarrenpädagogik. Im Fokus: Der Anfangsunterricht« der Musikakademie Rheinsberg zeigt (angehenden) Gitarrenpädagogen mit jungen Schüler*innen auf Anfängerniveau auf, wie guter Gitarrenunterricht gelingen kann.

Anfangsunterricht Gitarre

Die Dozenten Karin Leo (Dozentin für Konzertgitarre an der Hochschule Hanns Eisler Berlin) und Walter Thomas Heyn (Gitarrenlehrer an der Musikwerkstatt „Eden“) vermitteln Tipps und Tricks, wie man die allerersten Gitarrenstunden inhaltlich und didaktisch gestaltet. Ergänzend erhalten die Teilnehmer*innen Einblick in für Kinder geeignete Technikprogramme, die Notenvermittlung und einen Überblick über angebotene Gitarrenschulen.

Die drei Module der Fortbildung sind einzeln buchbar, bauen inhaltlich jedoch aufeinander auf:

28.9. bis 29.9.2020

Modul 1 – Grundlagen

Anmeldeschluss 17.8.2020

 

15.2. bis 16.2.2021

Modul 2 – Literatur

Anmeldeschluss: 4.1.2021

 

26.4. bis 27.4.2021

Modul 3 – Gruppenunterricht

Anmeldeschluss: 15.3.2021

 

www.musikakademie-rheinsberg.de/kursprogramm

Details entnehmen Sie bitte dem Flyer-PDF im Anhang.

Die Anerkennung als Fortbildung im Sinne des §3 Abs. 2 Nr. 6 BBGMKSCHULG ist beantragt.

Bei der Durchführung unserer Kurse achten wir darauf, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Informationen und Anmeldung unter

www.musikakademie-rheinsberg.de/kursprogramm

Wir freuen uns auf Sie in Rheinsberg!

Mit musikalischen Grüßen

Felix Görg

Akademieleiter
Telefon +49(0)33931 721 16
Fax +49-(0)33931 721 13
felix.goerg@musikkultur-rheinsberg.de

Musikkultur Rheinsberg gGmbH

Bundes- und Landesakademie – Musikakademie Rheinsberg

Kammeroper Schloss Rheinsberg

Schlosstheater Rheinsberg

Kavalierhaus der Schlossanlage

16831 Rheinsberg